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Technik braucht Sicherheit

Änderungsabnahme

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die GTÜ-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).

Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen? Die GTÜ-Prüfingenieure nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch die „Eintragung“ vor.